Grundstücksgröße
ca. 28,66 Hektar
Lage
Stöckheim-Süd
Einheiten
ca. 300
Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Kontakt: ggb.vermarktung@brauschweig.de
Stöckheim-Süd
Im Süden Braunschweigs ist mit dem Bebauungsplan „ST 83 Stöckheim-Süd“, im Stadtteil Stöckheim ein Wohngebiet mit 92 Einfamilienhausbauplätzen sowie diversen Baugrundstücken für den Mehrfamilienhausbau entstanden. Die Bauplätze für den Einfamilienhausbau sind bereits vollständig vergeben.
Am Wendehammer der Straße Bauerlegden im nördlichen Teil des Wohngebietes steht noch ein Bauplatz für den Geschosswohnungsbau zum Kauf zur Verfügung. Die Gesamtfläche des letzten Bauplatzes beträgt ca. 1.852 m² und ist sofort bebaubar. Gemäß Bebauungsplan befindet sich das Grundstück in einem Allgemeinen Wohngebiet und kann zwei- bis dreigeschossig bebaut werden. Die Grundflächenzahl ist mit 0,4 ausgewiesen. Das Wohngebiet besitzt mit der Stadtbahnhaltestelle “Salzdahlumer Weg“ eine verkehrsgünstige Lage.
Fakten zum Gebiet:
Lage: Stöckheim-Süd
Größe: ca. 28,66 Hektar
Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (WA)
Bauweise und Geschossigkeit: Einfamilienhausbau in ein- bis in zweigeschossiger sowie Geschosswohnungsbau in zwei- bis viergeschossiger Bauweise
Geplante Wohneinheiten: ca. 300
Noch ein freies Grundstück im Bereich frei finanzierter Geschosswohnung; sofort bebaubar
Besonderheiten: städtische Kindertagesstätte im Gebiet; Stadtbahnanschluss
Aktuell findet die Vermarktung des im Norden des Wohngebietes zur Verfügung stehenden Bauplatzes für den Geschosswohnungsbau statt. Die Bauweise, Geschossigkeit, Grundflächenzahl sowie die Höhe der baulichen Anlagen etc. ist dem Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „ST 83 Stöckheim-Süd“ zu entnehmen. Dieser steht als Download zur Verfügung.
Der Verkauf des erschlossenen Grundstücks erfolgt im Bieterverfahren gegen Höchstgebot. Zudem können ausschließlich die Angebote berücksichtigt werden, die innerhalb der festgelegten Frist bei der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (GGB) eingehen. Bestandteil der Ausschreibung ist der Bebauungsplan „ST 83 Stöckheim-Süd“. Pro Person darf maximal ein Gebot im Bieterverfahren abgeben werden. Das Mindestgebot liegt bei 390 Euro je Quadratmeter.
Eine Bebauung der Grundstücke hat entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes „ST 83 Stöckheim-Süd“ zu erfolgen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten. Der/Die Käufer verpflichten sich, innerhalb von 1 Jahr ab der Beurkundung des Kaufvertrages mit dem Bau eines Wohngebäudes im Rahmen der bestehenden Bebauungsvorschriften zu beginnen. Nach Ablauf von weiteren 2 Jahren ab Baubeginn muss das Wohngebäude bezugs- bzw. gebrauchsfertig errichtet sein. Erfüllen die Käufer die Bauverpflichtungen innerhalb der genannten Fristen nicht, räumen der/die Käufer der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH ein Wiederkaufsrecht im Sinne der §§ 456 ff BGB zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis ohne Verzinsung ein. Die Kosten und Gebühren der Abwicklung des Rückkaufs gehen zu Lasten des der Bauverpflichtung nicht nachgekommenen Käufers.
Nähere Informationen zum Baugrundstück Stöckheim-Süd sowie dem Ablauf und den Fristen des Bieterverfahrens stehen auf der Internetseite der Stadt Braunschweig zur Verfügung:
https://www.braunschweig.de/ggb-stoeckheim
Die Frist für die Abgabe eines Angebots endet mit Ablauf des 18.10.2024.
Grundstücksgesellschaft
Braunschweig mbH
Kleine Burg 14
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 4703914
Fax: 0531 4703524
ggb@braunschweig.de
https://ggb.braunschweig.de