Baugrundstück in Stöckheim-Süd
Im Süden Braunschweigs ist mit dem Bebauungsplan „ST 83 Stöckheim-Süd“, im Stadtteil Stöckheim ein Wohngebiet mit 92 Einfamilienhausbauplätzen sowie diversen Baugrundstücken für den Mehrfamilienhausbau entstanden. Das Wohngebiet besitzt mit der Stadtbahnhaltestelle “Salzdahlumer Weg“ eine verkehrsgünstige Lage.
Am Wendehammer der Straße Bauerlegden im nördlichen Teil des Wohngebietes steht noch ein Bauplatz für den Geschosswohnungsbau zum Kauf zur Verfügung. Die Gesamtfläche des letzten Bauplatzes beträgt ca. 1.852 m² und ist sofort bebaubar. Die Bauweise, Geschossigkeit, Grundflächenzahl sowie die Höhe der baulichen Anlagen etc. ist dem Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „ST 83 Stöckheim-Süd“ zu entnehmen. Dieser steht im Menü unter „Baugebiete“ im Bereich „Stöckheim-Süd“ als Download zur Verfügung.
Der Verkauf des erschlossenen Grundstücks erfolgt im Bieterverfahren gegen Höchstgebot. Zudem können ausschließlich die Angebote berücksichtigt werden, die innerhalb der festgelegten Frist bei der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (GGB) eingehen. Bestandteil der Ausschreibung ist der Bebauungsplan „ST 83 Stöckheim-Süd“. Pro Person darf maximal ein Gebot im Bieterverfahren abgeben werden. Das Mindestgebot liegt bei 390 Euro je Quadratmeter.
Eine Bebauung der Grundstücke hat entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes „ST 83 Stöckheim-Süd“ zu erfolgen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten. Der/Die Käufer verpflichten sich, innerhalb von 1 Jahr ab der Beurkundung des Kaufvertrages mit dem Bau eines Wohngebäudes im Rahmen der bestehenden Bebauungsvorschriften zu beginnen. Nach Ablauf von weiteren 2 Jahren ab Baubeginn muss das Wohngebäude bezugs- bzw. gebrauchsfertig errichtet sein. Erfüllen die Käufer die Bauverpflichtungen innerhalb der genannten Fristen nicht, räumen der/die Käufer der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH ein Wiederkaufsrecht im Sinne der §§ 456 ff BGB zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis ohne Verzinsung ein. Die Kosten und Gebühren der Abwicklung des Rückkaufs gehen zu Lasten des der Bauverpflichtung nicht nachgekommenen Käufers.
Nähere Informationen zum Baugrundstück Stöckheim-Süd sowie dem Ablauf und den Fristen des Bieterverfahrens stehen auf der Internetseite der Stadt Braunschweig zur Verfügung:
https://www.braunschweig.de/ggb-stoeckheim
Die Frist für die Abgabe eines Angebots endet mit Ablauf des 18.10.2024.