Geschosswohnungsbau-Grundstücke in Wenden-West

Westlich der Ortslage Braunschweig-Wenden – im Stadtgebiet zwischen Mittellandkanal, Lessinggymnasium, Stadtbahntrasse und Bundesautobahn A 2 – entsteht ein neues Wohngebiet. Aufgrund der Größe und Komplexität des gesamten Planbereichs „Wenden-West“ wird die städtebauliche Entwicklung in Bauabschnitten erfolgen. In einem ersten Schritt wurde zunächst der so genannte „1. Bauabschnitt“ erschlossen, deren Wohnbauflächen vermarktet werden sollen.

Das Wohngebiet besitzt mit der Stadtbahnhaltestelle “Geibelstraße“ eine verkehrsgünstige Lage. Von dort aus führt in regelmäßigen Abständen die Linie 1 über das Rathaus und den Braunschweiger Hauptbahnhof bis nach Stöckheim.

Über die Veltenhöfer Straße wird das Baugebiet ebenso an den bestehenden Ortskern von Wenden angebunden. In Wenden sind verschiedene Nahversorger vorhanden, sodass die Grundversorgung vor Ort gesichert ist.

Vermarktung und Kaufpreise: 

Vermarktet werden zwei erschlossene Geschosswohnungsbaufelder im Urbanen Gebiet (MU) unmittelbar an der Veltenhöfer Straße. Die Bewerbungsfrist startet am 24.03.2025 und endet am 19.05.2025 um 15:00 Uhr.

Die Baufelder teilen sich wie folgt auf:

  • Baufeld 1310: Grundstücksgröße ca. 4.953 m², maximale Bruttogeschossfläche ca. 7.050 m², Anteil sozialer Wohnraum mindestens 2.594 m², Kaufpreis 2.520.863 €
  • Baufeld 1317: Grundstücksgröße ca. 4.335 m², maximale Bruttogeschossfläche ca. 6.420 m², Anteil sozialer Wohnraum mindestens 2.363 m², Kaufpreis 2.220.626 €

Die Kaufpreise beinhalten die Kosten für die öffentliche Erschließung sowie die Grundstücksanschlüsse für die Entwässerung.

Ebenfalls in den Grundstückspreisen inkludiert ist ein Investitionszuschuss für das Nahwärmenetz der BS | Energy. Heizen soll auch in Wenden klimaschonender werden. Im Wohnbaugebiet Wenden-West errichtet BS|Energy daher ein Energie-Effizienz Quartier der Zukunft. Das Wärmenetz basiert auf erneuerbaren Energien im Sinne der Regelungen zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) mit Stand Januar 2025. Der Anschluss an die Wärmeversorgung ist verpflichtend. Auf z.B. eigene Wärmepumpen kann so verzichtet werden.

Vergabeverfahren:

Die Auswahl der Bewerber für ein Baufeld im Baugebiet Wenden West 1. BA erfolgt nach dem folgenden Ablauf: Bewerber um ein Baufeld haben mit Bewerbung den als Download-Link auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Fragebogen „Bewerberfragebogen gewerbliche Bauträger Geschosswohnungsbau“ auszufüllen. Mit Bewerbung ist die Priorität der Baufelder anzugeben. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren kann postalisch sowie per E-Mail (ggb.vermarktung@braunschweig.de) stattfinden.

Nach Ende der Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Bewerbungen auf Vollständigkeit geprüft. Zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig vorliegende Bewerbungen werden gegebenenfalls im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Nach Ende der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Reihenfolge des Bewerbungseingangs hat keinen Einfluss auf den weiteren Vergabeprozess.

Innerhalb der berücksichtigungsfähigen Bewerbungen erfolgt ein Ranking, welches sich nach der durch Fragebogen erreichten Bewertungszahl richtet. Die Bewertungszahl pro Bewerber ergibt sich aus der erzielten Punktzahl je Merkmal multipliziert mit der jeweils zugeteilten Gewichtung. In Summe kann je Bewerber eine Bewertungszahl von maximal 10.000 Punkten erreicht werden.

Bei Punktgleichheit zweier Bewerber entscheidet das Los über den ranghöheren Platz. Nach Abschluss werden der Platzierung nach so viele Bewerber zur Reservierung eines Baufeldes eingeladen, wie Baufelder zur Verfügung stehen. Sollten nach der ersten Runde nicht alle Baufelder reserviert sein, wiederholt sich der Vorgang bis keine weiteren Baufelder mehr zur Verfügung stehen.

Zulassungs- bzw. Ausschlusskriterien:

  • Bedingung für den Ankauf eines Baufeldes ist der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit der Käuferin/ des Käufers durch Vorlage einer Finanzierungsbestätigung einer Bank oder einer Sparkasse oder in anderer geeigneter Form spätestens bis 2 Wochen vor Beurkundung eines notariellen Kaufvertrages. Der Finanzierungsnachweis muss den Kaufpreis des betreffenden Grundstücks decken.
  • Folgende weitere Angaben und Nachweise müssen erbracht werden:
    • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
    • Bescheinigung zur Bauvorlagenberechtigung
    • Unternehmensbeschreibung (max. 3 Din A4 Seiten)
    • Bonitätsauskunft mit Angabe Score (ein Score von über 300 gilt als Ausschlusskriterium)
    • Zusicherung zur Einhaltung der Quote zum sozialen Wohnungsbau in Höhe des Pflichtanteils (eine Nichteinhaltung gilt als Ausschlusskriterium, ausgenommen es erfolgt ein Nebenangebot, wodurch die Kompensation auf anderer Fläche im Gebiet gesichert wird) sowie Schaffung von Wohnraum für familiengeeignetes Wohnen (Wohnungen für mindestens 3 Haushaltsmitglieder) i. H. v. 30 % des Sozialwohnraums. Der Pflichtanteil zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau beläuft sich für das Baufeld 1310 auf 2.594 m² bzw. das Baufeld 1317 auf 2.363 m².
    • Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre
    • Berufshaftpflichtversicherung

Vergabekriterien: 

Die Bewertungsmatrix basiert auf den folgenden Vergabekriterien:

Nr.

Merkmale/ Faktoren

Punktspreizung

Gewichtung

1

Firmensitz innerhalb Braunschweigs

0-5

5

2

Erfahrung Vorhaben auf kommunalem Grundstück

0-10

10

3

Einhaltung Nutzungsbeispiel

0-10

10

4

Nutzungsmix

0-20

 
 

Nutzungsmix über dem Pflichtanteil Nicht-Wohnungen mit dem Quartier dienenden Nutzungen (z. B. Treffpunkt, ärztl. Versorgung, kleinteiliger Einzelhandel)

 

20

 

Nutzungsmix gemäß Pflichtanteil Nicht-Wohnungen mit dem Quartier dienenden Nutzungen (z.B. Treffpunkt, ärztl. Versorgung, kleinteiliger Einzelhandel)

 

10

 

Nutzungsmix gemäß Pflichtanteil Nicht-Wohnungen sonstiger Nutzung

 

5

5

Sozialer Wohnungsbau

0-20

 
 

Über dem Pflichtanteil

 

20

 

In Höhe des Pflichtanteils

 

10

 

Unterhalb des Pflichtanteils mit Nebenangebot

 

5

6

Bonitätsscore

0-20

 
 

100 bis unter 150

 

20

 

150 bis unter 200

 

15

 

200 bis unter 250

 

10

 

250 bis unter 300

 

5

7

Anzahl vergleichbarer Referenzen (max. 3 Stück)

0-15

 
 

3

 

15

 

2

 

10

 

1

 

5

Summe:

100

100

Bau- und Nutzungsverpflichtungen:

  • Mit Zuschlag und Abschluss eines Kaufvertrages sind Bau- sowie Nutzungsverpflichtungen einzuhalten.
  • Mit Kauf eines Grundstücks im Baugebiet Wenden-West 1. Bauabschnitt sind sämtliche örtliche Bauvorschriften sowie die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Wenden-West 1. Bauabschnitt, WE 62,  einzuhalten.
  • Bitte beachten Sie, dass abweichend von § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) in den Gebäuden entlang der Veltenhöfer Straße Wohnnutzungen im Erdgeschoss nicht zulässig sind.
  • Die Einhaltung des Nutzungsbeispiels ist nicht verpflichtend.
  • Im Bereich des Geschosswohnungsbaus sind 2.594 m² (auf dem Baufeld 1310) bzw. 2.363 m² (auf dem Baufeld 1317) als sozialer Wohnungsbau zu errichten. Die Wohnungsgröße der Sozialwohnungen muss angemessen sein. Die Angemessenheit der Wohnungsgröße orientiert sich grundsätzlich an § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG) in Verbindung mit Nummer 15.1 der Richtlinie zur Durchführung der Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen-WFB). Danach gelten als angemessen:
    • für Alleinstehende bis 50 m²
    • für 2 Haushaltsmitglieder bis 60 m²
    • für 3 Haushaltsmitglieder bis 75 m²
    • für 4 Haushaltsmitglieder bis 85 m²
    • für jedes weitere Haushaltsmitglied bis 10 m² zusätzlich.
  • Der Käufer verpflichtet sich, von dem im sozialen Wohnungsbau zu errichtenden Pflichtanteil mindestens 30 % als familiengeeignete Wohnungen (Wohnungen für mindestens drei Haushaltsmitglieder) herzustellen.
  • Für den o. g. Pflichtanteil für den sozialen Wohnungsbau sind beim Land Niedersachsen Wohnungsbauförderungsmittel zu beantragen. Für diese Wohnungen gelten dann die Richtlinien der Landesförderung. Die Wohneinheiten sind zwingend im Vertragsgebiet (Geltungsbereich A) zu errichten. Die aktuell zulässige maximale Anfangsmiete (Mietpreisbindung) und Maximalgröße ist bei der Stadt (Referat 0600) vorab zu erfragen. Die Bindungsdauer richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bestimmungen des Landes Niedersachsen.
  • Nach dem Baubeginn und vor Bezugsfertigkeit der Gebäude sind der Stadt (Fachbereich Soziales und Wohnen, Abt. Wohnen und Senioren) sämtliche Neubauwohnungen im Geschosswohnungsbau; die als sozialer Wohnungsbau erstellt werden und somit der Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegen, aufgeschlüsselt nach Adresse und Lage der Wohnung innerhalb des Hauses, Wohnungsgröße, Art und Umfang der Bindungen sowie die Miete zu benennen.
  • Die Stadt Braunschweig will ihren Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen leisten. Dabei ist der Bereich der Gebäude von besonderer Bedeutung. Im Sinne der Klimaneutralität und damit Neubauten im Laufe ihrer Lebenszeit nicht noch einmal energetisch ertüchtigt werden müssen; verpflichtet sich der Käufer, auf der Kauffläche zum einen zur Einhaltung eines Energieeffizienzstandards oberhalb der gesetzlichen Regelungen (mindestens KfW-Effizienzhausstandard-55) und zum anderen zur Installation von Photovoltaikanlagen oder zumindest deren Vorbereitung (entsprechende statische Auslegung der Dachflächen sowie die Verlegung. von Leerrohren zu einem geeigneten Ort für den/die Wechselrichter). Der Käufer wird sich von der Stadt Braunschweig, Fachbereich Umwelt, über Maßnahmen des Klimaschutzes und deren Förderung beraten lassen.
  • Mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages eingetragene Grunddienstbarkeiten sowie Baulasten sind zu übernehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt des Bewerbungsverfahrens ggf. noch nicht alle auf den Grundstücken lastenden Rechte eingetragen sind.

Hinweise:

  • Die Vermarktung der Wohnbaugrundstücke erfolgt provisionsfrei über die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH als Eigentümerin der Flächen. Die Wohneinheiten in den Gebäuden im 1. Bauabschnitt des Neubaugebiets Wenden-West werden nicht direkt zum Kauf angeboten. Bei Interesse am Erwerb eines Reihen- oder Doppelhauses oder einer Eigentumswohnung informieren Sie sich bitte bei den Baufirmen/Investoren vor Ort. An den betreffenden Grundstücken sind in der Regel Bauschilder mit entsprechenden Kontaktdaten installiert.
  • Fragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens sowie zum gesamten Kaufprozess werden lediglich schriftlich (per E-Mail und postalisch) entgegengenommen. Häufig gestellte Fragen oder solche, welche die Allgemeinheit betreffen könnten, werden ebenfalls über die FAQ-Unterseite dieser Website beantwortet zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Ann-Kathrin Kuhn

Tel.: +49 531 470 2798