Wohngebiet „Wenden-West“ in Braunschweig:
Vermarktung der Wohnbauflächen im 1. Bauabschnitt

 

Westlich des Stadtteils Braunschweig-Wenden entsteht mit dem Gebiet „Wenden-West“ ein neues Wohnquartier, welches zwischen dem Mittellandkanal, dem Lessinggymnasium, der Stadtbahntrasse sowie der Bundesautobahn A 2 gelegen ist. Aufgrund der Größe und Komplexität wird die städtebauliche Entwicklung in mehreren Bauabschnitten umgesetzt.

Der 1. Bauabschnitt ist bereits erschlossen. Die dort vorgesehenen Wohnbauflächen stehen nun zur Vermarktung zur Verfügung. Der gültige Bebauungsplan ermöglicht sowohl Geschosswohnungsbau als auch den Bau von Doppel- und Reihenhäusern (Hausgruppen).

Lage und Anbindung:

  • Das Wohngebiet verfügt mit der Stadtbahnhaltestelle Geibelstraße über eine gute ÖPNV-Anbindung. Die Linie 1 verbindet den Standort in kurzen Takten mit der Innenstadt, dem Hauptbahnhof und dem Braunschweiger Stadtteil Stöckheim.
  • Über die Veltenhöfer Straße ist das Baugebiet direkt an den Ortskern Wenden angebunden.
  • Vor Ort sind verschiedene Nahversorger vorhanden, sodass die Grundversorgung gesichert ist.

Mit dem Baugebiet „Wenden-West“ entsteht ein neues, gut angebundenes Wohnquartier mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten.

Hinweise:

  • Alle Baufelder werden von der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH direkt angeboten. Die einzelnen Wohnungen oder Wohneinheiten in den Gebäuden im 1. Bauabschnitt des Neubaugebiets Wenden-West werden nicht direkt zum Kauf oder zur Miete angeboten. Bei Interesse am Erwerb einer Wohneinheit informieren Sie sich bitte bei den Baufirmen/Investoren vor Ort. An den betreffenden Grundstücken sind in der Regel Bauschilder mit entsprechenden Kontaktdaten installiert.
  • Fragen zum gesamten Kaufprozess können nur schriftlich (per E-Mail und postalisch) entgegengenommen werden. Häufig gestellte Fragen oder solche, welche die Allgemeinheit betreffen könnten, werden über die FAQ-Unterseite dieser Website beantwortet zur Verfügung gestellt.

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Doppelhaus- und Reihenhausgrundstücke

Vermarktung und Kaufpreise: 

Vermarktet werden diverse Baugrundstücke zum Bau von Doppelhäusern und Hausgruppen (Reihenhäuser). Die Größe der einzelnen Kaufgrundstücke für Doppel- und Reihenhäuser sowie die Anzahl der möglichen Wohneinheiten richtet sich nach den Bestimmungen des betreffenden Bebauungsplans. Bei geplanter Bebauung eines Baufeldes mit Reihenhäusern, muss das vollständige Baufeld erworben werden. Für den Bau von Doppelhäusern ist das jeweilige Baufeld auch teilbar.

Der reine Grundstückskaufpreis beläuft sich auf 360 €/m². Mit Erwerb der Baugrundstücke ist zusätzlich eine Teilfläche für die Errichtung von Stellplätzen zu erwerben und herzurichten. Die Aufteilung erfolgt nach Anzahl der möglichen Wohneinheiten (WE) auf dem angekauften Wohnbaugrundstück gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes.

Der abschließende Gesamtkaufpreis setzt sich aus dem Grundstückspreis von 360 €/m² (inklusive der Kosten für die öffentliche Erschließung) zuzüglich der jeweiligen Kosten für die Grundstücksanschlüsse für die Entwässerung zusammen. Ebenfalls mit Erwerb ist ein Investitionszuschuss für das Nahwärmenetz der BS | Energy zu tragen. Der Endpreis richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten und Nutzung (Doppelhaus oder Reihenhaus).

Gemeinsam für klimafreundliches Heizen

In Wenden soll das Heizen umweltfreundlicher werden. Dafür baut BS|Energy im Wohngebiet Wenden-West ein modernes Energie-Effizienz-Quartier. Das Wärmenetz basiert auf erneuerbaren Energien im Sinne der Regelungen zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) mit Stand Januar 2025. Alle Häuser im Baugebiet werden verpflichtend an dieses Wärmenetz angeschlossen. So ist keine eigene Heizung, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, mehr nötig.

Kindervergünstigung: 

Für die im Allgemeinen Wohngebiet (WA 1) gekennzeichneten Grundstücke wird Familien mit Kindern unter 16 Jahren eine Vergünstigung für Bauland gewährt.

  • Die Familie muss das Grundstück ganz oder teilweise selbst bewohnen.
  • Wie hoch die Vergünstigung ist, hängt davon ab, wie viel die Familie selbst nutzt.
  • Die Vergünstigung gilt pro Haushalt/Familie.
  • Sie beträgt 7 € pro Quadratmeter je Kind, höchstens aber 2.500 € pro Kind.
  • Die Kinder müssen im Haushalt leben, der gefördert wird.
  • Gezählt werden die Kinder, die zum Zeitpunkt der Kaufvertragsbeurkundung in der Familie leben.

So bewerben Sie sich für ein Baufeld:

Wenn Sie Interesse an einem Baufeld haben, füllen Sie bitte den passenden Informationsbogen aus. Den Bogen finden Sie auf dieser Internetseite als Download.

Privatpersonen nutzen dafür den „Interessentenbogen natürliche Personen Hausgruppenbau“.

Den ausgefüllten Bogen können Sie uns entweder per Post schicken oder per E-Mail an ggb.vermarktung@braunschweig.de senden.

Bitte beachten Sie: Pro Ehepaar, Lebenspartnerschaft (eingetragen oder nicht) oder Bauherrengemeinschaft darf nur eine Bewerbung abgegeben werden.

Zulassungs- bzw. Ausschlusskriterien:

  • Damit der Kauf eines Baugrundstücks möglich ist, muss die finanzielle Sicherheit nachgewiesen werden. Dazu hat eine Finanzierungsbestätigung von einer Bank oder Sparkasse – oder ein vergleichbarer Nachweis zu erfolgen. Dieser Nachweis muss spätestens zwei Wochen vor der Beurkundung des Kaufvertrages vorliegen und den vollständigen Grundstückskaufpreis abdecken.
  • Zusätzlich ist eine Bonitätsauskunft mit Score-Wert vorzulegen. Liegt der Score über 300, kann leider kein Grundstück vergeben werden.
  • Gewerbliche Bauträger müssen zudem folgende weitere Angaben und Nachweise erbringen:
    • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
    • Bescheinigung zur Bauvorlagenberechtigung
    • Berufshaftpflichtversicherung

Bau- und Nutzungsverpflichtungen:

  • Mit Zuschlag und Abschluss eines Kaufvertrages sind Bau- sowie Nutzungsverpflichtungen einzuhalten.
  • Mit Kauf eines Grundstücks im Baugebiet Wenden-West 1. Bauabschnitt sind sämtliche örtliche Bauvorschriften sowie die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Wenden-West 1. Bauabschnitt, WE62 einzuhalten.
  • Die Einhaltung des Nutzungsbeispiels ist wünschenswert aber nicht verpflichtend.
  • Die Stadt Braunschweig möchte ihren Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen leisten. Dabei ist der Bereich der Gebäude von besonderer Bedeutung. Im Sinne der Klimaneutralität und damit Neubauten im Laufe ihrer Lebenszeit nicht noch einmal energetisch ertüchtigt werden müssen; verpflichtet sich der Käufer, auf der Kauffläche zum einen zur Einhaltung eines Energieeffizienzstandards oberhalb der gesetzlichen Regelungen (mindestens KfW-Effizienzhausstandard-55) und zum anderen zur Installation von Photovoltaikanlagen oder zumindest deren Vorbereitung (entsprechende statische Auslegung der Dachflächen sowie die Verlegung von Leerrohren zu einem geeigneten Ort für den/die Wechselrichter). Der Käufer wird sich von der Stadt Braunschweig, Fachbereich Umwelt, über Maßnahmen des Klimaschutzes und deren Förderung beraten lassen.

Mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages eingetragene Grunddienstbarkeiten sowie Baulasten werden übernommen. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt des Angebotes ggf. noch nicht alle auf den Grundstücken lastenden Rechte eingetragen sind

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Geschosswohnungsbaugrundstücke

Vermarktung und Kaufpreise: 

Vermarktet wird ein erschlossenes Geschosswohnungsbaufeld (Nr. 1310) im Urbanen Gebiet (MU) unmittelbar an der Veltenhöfer Straße. Die Grundstücksgröße beläuft sich auf ca. 4.953 m². Hierauf ist eine maximale Bruttogeschossfläche von ca. 7.050 m² umsetzbar, wobei mindestens 2.594 m² sozialer Wohnraum zu schaffen sind. Der Gesamtkaufpreis beträgt 2.520.863 €. Dieser beinhalten die Kosten für die öffentliche Erschließung sowie die Grundstücksanschlüsse für die Entwässerung.

Ebenfalls in dem Grundstückspreis inkludiert ist ein Investitionszuschuss für das Nahwärmenetz der BS | Energy. Heizen soll auch in Wenden klimaschonender werden. Im Wohnbaugebiet Wenden-West errichtet BS | Energy daher ein Energie-Effizienz Quartier der Zukunft. Das Wärmenetz basiert auf erneuerbaren Energien im Sinne der Regelungen zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) mit Stand Januar 2025. Der Anschluss an die Wärmeversorgung ist verpflichtend. Auf z.B. eigene Wärmepumpen kann so verzichtet werden.

Verkauf:

Interessenten für ein Baufeld haben mit Interessenbekundung den als Download-Link auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Informationsbogen „Interessentenbogen gewerbliche Bauträger Geschosswohnungsbau“ auszufüllen. Das Kaufinteresse kann postalisch sowie per E-Mail über ggb.vermarktung@braunschweig.de bekundet werden.

Zulassungs- bzw. Ausschlusskriterien:

  • Bedingung für den Ankauf eines Baufeldes ist der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit der Käuferin/ des Käufers durch Vorlage einer Finanzierungsbestätigung einer Bank oder einer Sparkasse oder in anderer geeigneter Form spätestens bis 2 Wochen vor Beurkundung eines notariellen Kaufvertrages. Der Finanzierungsnachweis muss den Kaufpreis des betreffenden Grundstücks decken.
  • Folgende weitere Angaben und Nachweise müssen erbracht werden:
    • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
    • Bescheinigung zur Bauvorlagenberechtigung
    • Bonitätsauskunft mit Angabe Score (ein Score von über 300 gilt als Ausschlusskriterium)
    • Zusicherung zur Einhaltung der Quote zum sozialen Wohnungsbau in Höhe des Pflichtanteils sowie Schaffung von Wohnraum für familiengeeignetes Wohnen (Wohnungen für mindestens 3 Haushaltsmitglieder) i. H. v. 30 % des Sozialwohnraums. Der Pflichtanteil zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau beläuft sich für das Baufeld 1310 auf 2.594 m².
    • Berufshaftpflichtversicherung


Bau- und Nutzungsverpflichtungen:

  • Mit Zuschlag und Abschluss eines Kaufvertrages sind Bau- sowie Nutzungsverpflichtungen einzuhalten.
  • Mit Kauf eines Grundstücks im Baugebiet Wenden-West 1. Bauabschnitt sind sämtliche örtliche Bauvorschriften sowie die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Wenden-West 1. Bauabschnitt, WE 62, einzuhalten.
  • Bitte beachten Sie, dass abweichend von § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) in den Gebäuden entlang der Veltenhöfer Straße Wohnnutzungen im Erdgeschoss nicht zulässig sind.
  • Die Einhaltung des Nutzungsbeispiels ist wünschenswert aber nicht verpflichtend.
  • Im Bereich des Geschosswohnungsbaus sind auf dem Baufeld 1310 2.594 m² als sozialer Wohnungsbau zu errichten. Die Wohnungsgröße der Sozialwohnungen muss angemessen sein. Die Angemessenheit der Wohnungsgröße orientiert sich grundsätzlich an § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG) in Verbindung mit Nummer 15.1 der Richtlinie zur Durchführung der Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen-WFB). Danach gelten als angemessen:
    • für Alleinstehende bis 50 m²
    • für 2 Haushaltsmitglieder bis 60 m²
    • für 3 Haushaltsmitglieder bis 75 m²
    • für 4 Haushaltsmitglieder bis 85 m²
    • für jedes weitere Haushaltsmitglied bis 10 m² zusätzlich.
  • Der Käufer verpflichtet sich, von dem im sozialen Wohnungsbau zu errichtenden Pflichtanteil mindestens 30 % als familiengeeignete Wohnungen (Wohnungen für mindestens drei Haushaltsmitglieder) herzustellen.
  • Für den o. g. Pflichtanteil für den sozialen Wohnungsbau sind beim Land Niedersachsen Wohnungsbauförderungsmittel zu beantragen. Für diese Wohnungen gelten dann die Richtlinien der Landesförderung. Die Wohneinheiten sind zwingend im Vertragsgebiet (Geltungsbereich A) zu errichten. Die aktuell zulässige maximale Anfangsmiete (Mietpreisbindung) und Maximalgröße ist bei der Stadt (Referat 0600) vorab zu erfragen. Die Bindungsdauer richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bestimmungen des Landes Niedersachsen.
  • Nach dem Baubeginn und vor Bezugsfertigkeit der Gebäude sind der Stadt (Fachbereich Soziales und Wohnen, Abt. Wohnen und Senioren) sämtliche Neubauwohnungen im Geschosswohnungsbau; die als sozialer Wohnungsbau erstellt werden und somit der Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegen, aufgeschlüsselt nach Adresse und Lage der Wohnung innerhalb des Hauses, Wohnungsgröße, Art und Umfang der Bindungen sowie die Miete zu benennen.
  • Die Stadt Braunschweig möchte ihren Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen leisten. Dabei ist der Bereich der Gebäude von besonderer Bedeutung. Im Sinne der Klimaneutralität und damit Neubauten im Laufe ihrer Lebenszeit nicht noch einmal energetisch ertüchtigt werden müssen; verpflichtet sich der Käufer, auf der Kauffläche zum einen zur Einhaltung eines Energieeffizienzstandards oberhalb der gesetzlichen Regelungen (mindestens KfW-Effizienzhausstandard-55) und zum anderen zur Installation von Photovoltaikanlagen oder zumindest deren Vorbereitung (entsprechende statische Auslegung der Dachflächen sowie die Verlegung von Leerrohren zu einem geeigneten Ort für den/die Wechselrichter). Der Käufer wird sich von der Stadt Braunschweig, Fachbereich Umwelt, über Maßnahmen des Klimaschutzes und deren Förderung beraten lassen.
  • Mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages eingetragene Grunddienstbarkeiten sowie Baulasten werden übernommen. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt des Angebotes ggf. noch nicht alle auf den Grundstücken lastenden Rechte eingetragen sind.

Kontakt

Ann-Kathrin Kuhn

Tel.: +49 531 470 2798