Geschosswohnungsbau-Grundstücke in Wenden-West

Achtung! Bitte beachten Sie, dass die Vergabe der Baufelder für den Geschosswohnungsbau zum Stand 15.05.2025 um 14:20 Uhr, aufgrund einer Verfahrensänderung, mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde.

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Hausgruppenbau-Grundstücke in Wenden-West

Westlich der Ortslage Braunschweig-Wenden – im Stadtgebiet zwischen Mittellandkanal, Lessinggymnasium, Stadtbahntrasse und Bundesautobahn A 2 – entsteht ein neues Wohngebiet. Aufgrund der Größe und Komplexität des gesamten Planbereichs „Wenden-West“ wird die städtebauliche Entwicklung in Bauabschnitten erfolgen. In einem ersten Schritt wurde zunächst der so genannte „1. Bauabschnitt“ erschlossen, deren Wohnbauflächen vermarktet werden sollen.

Das Wohngebiet besitzt mit der Stadtbahnhaltestelle “Geibelstraße“ eine verkehrsgünstige Lage. Von dort aus führt in regelmäßigen Abständen die Linie 1 über das Rathaus und den Braunschweiger Hauptbahnhof bis nach Stöckheim.

Über die Veltenhöfer Straße wird das Baugebiet ebenso an den bestehenden Ortskern von Wenden angebunden. In Wenden sind verschiedene Nahversorger vorhanden, sodass die Grundversorgung vor Ort gesichert ist.

Vermarktung und Kaufpreise: 

Vermarktet werden drei erschlossene Baufelder zum Bau von Hausgruppen (Reihen-und Doppelhäuser). Die Bewerbungsfrist startet am 07.04.2025 und endet am 02.06.2025 um 15 Uhr.

Die Baufelder teilen sich wie folgt auf:

  • Baufeld 1315: Grundstücksgröße ca. 3.971 m² bzw. 4.715 m² (inkl. Stellplatzfläche), Anzahl mögliche WE: 12, Kaufpreis 1.941.075 €
  • Baufeld 1319: Grundstücksgröße ca. 1.880 m² bzw. 2.169 m² (inkl. Stellplatzfläche), Anzahl mögliche WE: 5, Kaufpreis 880.405 €
  • Baufeld 1321: Grundstücksgröße ca. 2.136 m² bzw. 2.482 m² (inkl. Stellplatzfläche), Anzahl mögliche WE: 6, Kaufpreis 1.013.275 €

Mit Erwerb der Baufelder 1319 und 1321 ist ebenfalls je Einheit ein Teil einer die beiden Flurstücke verbindende Fläche (Baufeld 1320) für Stellplätze zu erwerben und nach Miteigentumsanteilen aufzuteilen. Die Grundstücksgröße beläuft sich auf insgesamt ca. 635 m². Die Aufteilung erfolgt nach Anzahl der möglichen Wohneinheiten (WE). Der Preis hierfür ist bereits im o. g. Gesamtkaufpreis enthalten. In der Flächenaufstellung des Baufeldes 1315 sowie im o. g. Gesamtkaufpreis ist ebenfalls eine Stellplatzfläche in Größe von rund 744 m² bereits enthalten.

Die Kaufpreise beinhalten die Kosten für die öffentliche Erschließung sowie die Grundstücksanschlüsse für die Entwässerung.

Ebenfalls in den Grundstückspreisen inkludiert ist ein Investitionszuschuss für das Nahwärmenetz der BS | Energy. Heizen soll auch in Wenden klimaschonender werden. Im Wohnbaugebiet Wenden-West errichtet BS|Energy daher ein Energie-Effizienz Quartier der Zukunft. Das Wärmenetz basiert auf erneuerbaren Energien im Sinne der Regelungen zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) mit Stand Januar 2025. Der Anschluss an die Wärmeversorgung ist verpflichtend. Auf z.B. eigene Wärmepumpen kann so verzichtet werden.

Kindervergünstigung: 

Für die im Allgemeinen Wohngebiet (WA 1) gekennzeichneten zulässigen 23 Grundstücke für den Hausgruppenbau wird natürlichen Personen eine Kinderbaulandvergünstigung gewährt. Gefördert werden dabei alle Familien mit Kindern unter 16 Jahren. Voraussetzung für den Erhalt ist, dass die errichteten Einheiten vollständig oder mindestens teilweise Selbstgenutzt werden. Die Höhe der Vergünstigung richtet sich dabei nach dem Umfang der Selbstnutzung. Der Abschlag ist bezogen auf einen Haushalt bzw. pro Familie und beträgt 7 €/m² je Kind und maximal 2.500 € je Kind. Die Kinder müssen im geförderten Haushalt leben. Entscheidend ist die Zahl der Kinder zum Zeitpunkt der Kaufvertragsbeurkundung.

Vergabeverfahren:

Die Auswahl der Bewerber für ein Baufeld im Baugebiet Wenden West 1. BA erfolgt nach dem folgenden Ablauf: Bewerber um ein Baufeld haben mit Bewerbung den als Download-Link auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Fragebogen auszufüllen der ihrer Bewerberart entspricht. Von Privatpersonen ist demnach der „Bewerberfragebogen natürliche Personen Hausgruppenbau“ auszufüllen. Bauherrengemeinschaften bilden eine Ausnahme. Sie haben sowohl für die Gemeinschaft den „Bewerberfragebogen Bauherrengemeinschaft“ als auch pro Mitglied jeweils den „Bewerberfragebogen natürliche Personen Hausgruppenbau“ auszufüllen und der Bewerbung beizufügen. Mit Bewerbung ist die Priorität der Baufelder anzugeben. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren kann postalisch sowie per E-Mail stattfinden.

Pro Ehepaar, eingetragener Lebenspartnerschaft, eheähnlicher Gemeinschaft oder lebens-partnerschaftsähnlicher Gemeinschaft sowie Bauherrengemeinschaft ist lediglich eine Bewerbung zulässig.

Nach Ende der Bewerbungsfrist werden alle eingegangenen Bewerbungen auf Vollständigkeit geprüft. Zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig vorliegende Bewerbungen werden gegebenenfalls im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Nach Ende der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Reihenfolge des Bewerbungseingangs hat keinen Einfluss auf den weiteren Vergabeprozess.

Die berücksichtigungsfähigen Bewerbungen werden in folgende Gruppen eingeteilt:

  • Gruppe 1 Bauherrengemeinschaften
  • Gruppe 2 natürliche Personen
  • Gruppe 3 gewerbliche Bauträger

Innerhalb dieser Gruppen erfolgt ein Ranking, welches sich nach der durch Fragebogen erreichten Bewertungszahl richtet. Die Bewertungszahl pro Bewerber ergibt sich aus der erzielten Punktzahl je Merkmal multipliziert mit der jeweils zugeteilten Gewichtung. In Summe kann je Bewerber eine Bewertungszahl von maximal 10.000 Punkten erreicht werden.

Bei Punktgleichheit zweier Bewerber entscheidet das Los über den ranghöheren Platz. Nach Abschluss werden der Platzierung nach so viele Bewerber zur Reservierung eines Baufeldes eingeladen, wie Baufelder zur Verfügung stehen. Gestartet wird mit den Bewerbern der Gruppe 1. Sollten nach der ersten Runde nicht alle Baufelder reserviert sein, wiederholt sich der Vorgang bis keine weiteren Baufelder mehr zur Verfügung stehen. Sollten in einer Gruppe keine Bewerber mehr übrig sein, werden gemäß Ranking die Bewerber der darauffolgenden Gruppe eingeladen.

Zulassungs- bzw. Ausschlusskriterien:

  • Bedingung für den Ankauf eines Baufeldes ist der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit der Käuferin/ des Käufers durch Vorlage einer Finanzierungsbestätigung einer Bank oder einer Sparkasse oder in anderer geeigneter Form spätestens bis 2 Wochen vor Beurkundung eines notariellen Kaufvertrages. Der Finanzierungsnachweis muss den Kaufpreis des betreffenden Grundstücks decken.
  • Bonitätsauskunft inkl. Angabe Score (ein Score von über 300 gilt als Ausschlusskriterium)
  • Natürliche Personen, welche bereits ein Baugrundstück von der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH bzw. der Stadt Braunschweig erworben haben oder aktuell im Besitz eines Wohnbaugrundstücks sind, sind nicht zum Bewerbungsverfahren zugelassen.
  • Gewerbliche Bauträgern müssen folgende weitere Angaben und Nachweise erbringen:
    • Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
    • Bescheinigung zur Bauvorlagenberechtigung
    • Unternehmensbeschreibung (max. 3 Din A4 Seiten)
    • Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre
    • Berufshaftpflichtversicherung

Vergabekriterien: 

Die Bewertungsmatrix basiert auf den folgenden Vergabekriterien:

Natürliche Personen

Nr.

Merkmale/ Faktoren

Punktspreizung

Gewichtung

1

Hauptwohnsitz innerhalb Braunschweigs

0-5

5

2

Umfang Selbstnutzung

0-30

 

 

Vollständig selbstgenutzt

 

30

 

Teilweise selbstgenutzt

 

15

 

Keine Selbstnutzung

 

0

3

Anzahl zukünftig im Haushalt lebender minderjähriger Kinder bis 16 Jahren (max. 3 Kinder)

0-20

 

 

3

 

20

 

2

 

10

 

1

 

5

4

Schwangerschaft ab 12. Schwangerschaftswoche

0-5

5

5

Behinderung bei zukünftig im Haushalt lebenden Personen

0-15

15

6

Pflegebedürftigkeit bei zukünftig im Haushalt lebenden Personen

0-15

15

7

Einhaltung Nutzungsbeispiel

0-10

10

Summe:

100

100

 

Bauherrengemeinschaften

Die Bewertungsmatrix ist identisch zu der zuvor ausgeführten Matrix für natürliche Personen. Jedes Mitglied wird zunächst separat für sich bewertet. Im Anschluss wird die durchschnittliche Bewertungszahl aller Mitglieder ermittelt und als Bewertungszahl für die gesamte Bauherrengemeinschaft zugrunde gelegt.

 

Gewerbliche Bauträger

Nr.

Merkmale/ Faktoren

Punktspreizung

Gewichtung

1

Firmensitz innerhalb Braunschweigs

0-5

5

2

Erfahrung Vorhaben auf kommunalem Grundstück

0-20

20

3

Einhaltung Nutzungsbeispiel

0-25

25

4

Bonitätsscore

0-30

 

 

100 bis unter 150

 

30

 

150 bis unter 200

 

25

 

200 bis unter 250

 

15

 

250 bis unter 300

 

7

5

Anzahl vergleichbarer Referenzen (max. 3 Stück)

0-20

 

 

3

 

20

 

2

 

10

 

1

 

5

Summe:

100

100

Bau- und Nutzungsverpflichtungen:

  • Mit Zuschlag und Abschluss eines Kaufvertrages sind Bau- sowie Nutzungsverpflichtungen einzuhalten.
  • Mit Kauf eines Grundstücks im Baugebiet Wenden-West 1. Bauabschnitt sind sämtliche örtliche Bauvorschriften sowie die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes WE 62, Wenden-West 1. Bauabschnitt einzuhalten.
  • Die Einhaltung des Nutzungsbeispiels ist nicht verpflichtend.
  • Mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages eingetragene Grunddienstbarkeiten sowie Baulasten sind zu übernehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt des Bewerbungsverfahrens ggf. noch nicht alle auf den Grundstücken lastenden Rechte eingetragen sind.

Hinweise:

  • Alle Wohnungsbaugrundstücke werden von der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH direkt angeboten. Die Wohneinheiten in den Gebäuden im 1. Bauabschnitt des Neubaugebiets Wenden-West werden nicht direkt zum Kauf angeboten. Bei Interesse am Erwerb eines Reihen- oder Doppelhauses oder einer Wohnung informieren Sie sich bitte bei den Baufirmen/Investoren vor Ort. An den betreffenden Grundstücken sind in der Regel Bauschilder mit entsprechenden Kontaktdaten installiert.
  • Fragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens sowie zum gesamten Kaufprozess werden lediglich schriftlich (per E-Mail und postalisch) entgegengenommen. Häufig gestellte Fragen oder solche, welche die Allgemeinheit betreffen könnten, werden über die FAQ-Unterseite dieser Website beantwortet zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Ann-Kathrin Kuhn

Tel.: +49 531 470 2798